Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe und die Behörden sind nach den deutschen Landesgesetzen verpflichtet, den Vertretern der Presse die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Der Presseausweis dient dem Ausweisinhaber bei der Wahrnehmung seines Auskunftrechts. Sofern es nicht aus zwingenden Gründen verweigert werden muss, legitimiert er den Ausweisinhaber, sich zur Erleichterung seiner Berufsausübung innerhalb behördlicher Absperrungen zum Zwecke der Presseberichterstattung aufzuhalten. Der Presseausweis erleichtert den Behörden die Überprüfung, wer als Vertreter der Presse tätig ist.
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