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Presseausweis auch für nebenberufliche Journalisten

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Die Umbrüche in der Medienwelt sind nicht mehr zu übersehen: PC, Blog-Software und eine Kamera genügen, um als Newcomer binnen Tagesfrist im Medienzirkus mitzumischen. Etablierte Klassen haben an diesem Trend zu knabbern, denn einstige Expertenberufe wie jener es Journalisten erleben eine Demokratisierung. Das ist gut so, fördern doch diese Entwicklungen die Medien- und Meinungsvielfalt. Haupt- und nebenberuflich tätige Reporter, Pressefotografen, Journalisten oder PR-Verantwortlichen fühlen sich beim DVPJ seit vielen Jahren gut aufgehoben. In der Mitgliedschaft enthalten sind, neben dem Presseausweis, noch viele wertvolle Verbandsleistungen.


Auch nebenberufliche Journalisten benötigen einen Presseausweis

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Der Presseausweis ist ein notwendiges Arbeitsinstrument und unterstützt dessen Inhaber bei der Ausübung seiner Tätigkeit und Wahrnehmung seines Rechtes auf Auskunft. Wer als freiberuflicher Journalist arbeitet, braucht Zugang zu Pressekonferenzen, Veranstaltungen oder Örtlichkeiten. In diesen Fällen gibt es ohne Presseausweis kaum ein Weiterkommen. Ein Presseausweis erleichtert den Behörden außerdem die Überprüfung, wer als Pressevertreter tätig ist. Der DVPJ steht allen Medienschaffenden offen, die neben- oder hauptberuflich journalistisch tätig sind. In welchem Land die Mitglieder ansässig sind, spielt keine Rolle (DVPJ-Mitglieder kommen aus über 40 Ländern). Newcomer der Medienbranche oder Journalisten mit nebenberuflicher Tätigkeit werden nicht ausgegrenzt.


Anerkennung nebenberuflich tätiger Journalisten

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Auch wenn viele Journalistenverbände auf eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit bestehen: Das Merkmal einer hauptberuflichen Journalistentätigkeit eignet sich aufgrund der Umbrüche in der Medienlandschaft längst nicht mehr dafür, um zu selektieren zwischen qualitativ guten und weniger guten Journalisten. Denn inwiefern Journalisten ihre Arbeitszeit überwiegend der Berufsausübung widmen ist nicht aussagekräftig. Es sagt weder etwas über die Effizienz, noch über die Effektivität der journalistischen Arbeit etwas aus. Deswegen müssen Antragsteller beim DVPJ nicht nachweisen, den überwiegenden Teil des Lebensunterhaltes aus einer journalistischen Tätigkeit heraus zu bestreiten. Diese Belege würden nur ein relatives Abbild des wirklichen Umfanges einer journalistischen Tätigkeit ergeben. Der DVPJ verwahrt sich gegen diese Praxis, da sich daraus keine gesicherte Auskunft über den wirklichen Arbeits- und Publikationsoutput ableiten lässt. Gleiches gilt, sollten Einkommensbelege als Nachweis herangezogen werden.


Journalistische Tätigkeiten und was darunter zu verstehen ist

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Das Spektrum der journalistischen Tätigkeiten ist vielfältig. Welche Art von journalistischer Tätigkeit Sie ausüben oder ausüben wollen, brauchen Sie dem DVPJ nicht nachzuweisen (Nachweise würden gefordert, falls berechtigte Zweifel bestehen). Sie erhalten den DVPJ-Presseausweis, sofern Sie bei der Anmeldung verbindlich bestätigen, journalistisch tätig zu sein. Journalistische Tätigkeiten können übrigens folgende Bereiche umfassen:

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• Messebesuche (Recherchen)
• Presse- oder Medien-Fotograf
• Eventreporter (z. B. Interviews)
• Verfassen von Weblogs (Blogger)
• Tätigkeit als Kameramann
• Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Verein)
• Drehbuchautor/in
• Recherchejournalist (Nebenjob)
• Ehrenamtliche Pressetätigkeit
• Erstellen von Reiseberichten
• Kino- oder Theater-Kritiker
• Reportagen und Dokumentationen
• Tätigkeit in Werbung oder PR
• Verfassen von Sprechbeiträgen (Internet-Radio)
• Sammeln/aufbereiten lokaler News
• Tätigkeit als freier Texter
• Mitarbeit in einer Online-Redaktion
• Fremdenverkehrs-Marketing
• Rezensionen für DVDs, CDs und Bücher
• Erstellen von Online-Contents
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Diese Vorzüge werden Sie beim DVPJ zu schätzen wissen

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• Keine diskriminierende Offenlegung von Verdienst- oder Arbeitsnachweisen.
• Keine teuren Jahresbeiträge, dafür ein faires Preis-/ Leistungsverhältnis.
• Kein Papierkrieg, dafür eine unbürokratische, transparente und rasche Abwicklung.




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