DVPJ - Presseausweis
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Journalistenausweis und Presseausweis: 12 Fragen und Antworten

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Profi-Journalisten und professionelle Teilzeitjournalisten wissen einen Presseausweis zu schätzen. Egal ob es sich um Recherchen, den Zugang zu gesperrten Bereichen oder den Zutritt zu Veranstaltungen handelt: Für ihre Tätigkeit benötigen Journalisten einen Presseausweis. Dieses Ausweisdokument leistet außerdem gute Dienste im Ausland und verhilft zu einem bevorzugten Informationsfluss. Ohne Presseausweis wären viele Arbeitsabläufe komplizierter, die Berichterstattung schwieriger: Behörden, Pressebüros und Veranstalter müssten jeden Einzelfall prüfen, inwiefern eine journalistische Tätigkeit vorliegt und Auskünfte einholen. Der Presseausweis hat sich länderübergreifend bewährt und dient als Nachweis einer journalistischen Tätigkeit.

Die Medienlandschaft hat sich in den letzten Jahren gewaltig verändert, einstmals klare Grenzen einer journalistischen Berufsausübung verwischen sich mit flankierenden Tätigkeiten zur Presseberichterstattung. Die Entwicklungen wirken sich auch auf die Vergabe von Presseausweisen für neben- und hauptberufliche Journalisten aus. Lesen Sie hier was Sie wissen sollten: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Journalistenausweis und Presseausweis.


01. Presseausweis: Welche Vorteile haben Journalisten oder Pressefotografen damit?

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Grundsätzlich gilt: Vorteile, egal welcher Art, sind jeweils in Kontext einer journalistischen Tätigkeit zu betrachten. Ein Presseausweis dient nicht für private Zwecke, selbst wenn sich private Belange von beruflichen Engagements nicht immer eindeutig unterscheiden lassen. Viele Unternehmen suchen aufgrund von Pressekonferenzen, Aktionärstreffen, Kongressen, Betriebsveranstaltungen oder Produktvorstellungen die Nähe zur Presse. Ein Presseausweis verhilft zu Akkreditierungen oder zur Aufnahme in den Presse- und Medienverteiler. Angeboten werden Sonderautorisierungen auf den jeweiligen Websites der Firmen für passwortgeschützte Pressebereiche. Zugangsdaten lassen sich überwiegend nur durch Vorlage eines Presseausweises anfordern.

Beachten Sie: Presserabatte stehen immer wieder im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Wer Presserabatte nutzt, darf dies nicht im Zusammenhang mit einer Presseberichterstattung tun. Der Deutsche Presserat gibt in seinem Pressekodex eine klare Empfehlung: Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen und der Unabhängigkeit der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt nicht ehrenhaft und berufswidrig.


02. Gibt es amtliche oder bundeseinheitliche Presseausweise?

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Wer auch immer behauptet es gäbe bundeseinheitliche oder amtliche Presseausweise: Diese Aussagen sind falsch.! Die Bezeichnung amtlicher Presseausweis ist irreführend. Weder gibt es ein Amt noch eine Behörde, die im Auftrag des Staates Bundespresseausweise bzw. Presseausweise ausstellen. Amtliche Presseausweise sind nicht existent. Eine Koppelung der Ausweisvergabe und damit einhergehend eine Prüfung durch staatliche Stellen ist wegen der Pressefreiheit (Art. 5 GG) und der damit verbundenen freien Presseberichterstattung nicht gewollt. Presseausweise werden in Deutschland nicht exklusiv von einigen wenigen Verbänden ausgestellt. Seit Jahrzehnten ist es üblich, dass Berufs- und Branchenverbände Presseausweise ausstellen. Für die journalistische Vielfalt ist das sehr dienlich. Die Ausstellung von Presseausweisen erfolgt darum jeweils autark durch verschiedene Branchen- und Berufsverbände. Das bedeutet: Kein Verband ist berechtigt, exklusiv Journalistenausweise herauszugeben.


03. Presseausweise und Innenministerkonferenz (IMK) - was hat es damit auf sich?

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Innenministerkonferenz (IMK) versagt Unterstützung: Aufgrund des Art. 5 Abs. 2 GG werden weder staatliche noch amtliche Presseausweise ausgestellt, die Herausgabe von Presseausweisen wird von Branchen- und Berufsverbänden vorgenommen. Die viele Jahre zurück liegende Praxis, wonach ein IMK-Bezug auf den Presseausweisen gegeben war, existiert längst nicht mehr. Beim IMK-Bezug handelte es sich um einen Hinweis auf der Ausweisrückseite, worin die die Unterstützung für Ausweis-Inhaber eingefordert wurde. Doch der Zugang zu einer verfassungsrechtlich geschützten Pressetätigkeit darf nicht davon abhängen, welcher Verbandspresseausweis vorgelegt wird. Andere Berufs- und Branchenverbände hatten auf die Einbindung ihrer Vereinigungen zwecks IMK-Bezug eingewirkt. Aus Gründen der Gleichbehandlung wollte die IMK auch jene Journalisten mit einbinden, die nebenberuflich oder als Teilzeitjournalisten arbeiten. Eine hauptberufliche Tätigkeit sollte für die Ausstellung eines Presseausweises nicht mehr erforderlich sein. Einige der etablierten Verbände wussten dies verhindern. Ergebnis: Die Regelung wurde von der IMK gekippt und auch Teilzeitjournalisten haben Anspriuch auf einen Journalistenausweis.


04. Anspruch auf einen Presseausweis: Muss eine hauptberufliche Tätigkeit vorliegen?

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Hauptberufliche Tätigkeit definitiv nicht erforderlich   Bund und Länder haben daher nicht nur jene Presseausweise als Nachweis einer Pressevertretereigenschaft zu akzeptieren, die beispielsweise von einer Journalistengewerkschaft oder einem Fachverband stammen. Zu akzeptieren sind auch Presseausweise von solchen Verbänden, welche u. a. bereits mehrere Jahre existieren (ca. 5 Jahre) und eine nicht unbeachtliche Mitgliederzahl verfügen (ab 1000). Details und Info dazu: Vorteile beim Journalistenverband DVPJ


05. Wie ist die allgemeine Akzeptanz von Presseausweisen?

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Die Qualität eines Presseausweises ist nicht verbandsabhängig und er erleichtert Journalisten die Arbeit erheblich. Gegenüber Behörden, Veranstaltern und Institutionen dient das Ausweisdokument als journalistische Legitimation. Die überwiegende Mahrzahl an Sicherheitskräften, Veranstalter, Behörden oder Firmen akzeptieren Presseausweise als Nachweis einer journalistisch-redaktionellen Berufsausübung. Einige Veranstalter fordern eine Sonderakkreditierung ein. Die genauen Gründe hierfür werden öffentlich nicht benannt. Insider aber geben zu erkennen, dass es sich um ein Instrument handelt, womit zwischen genehmen und in Ungnade gefallenen Pressevertretern selektiert werden soll.

Jeder Verband gibt Presseausweise mit einer eigenen Charakteristik bei der optische Ausgestaltung und Farbgebung heraus. Es bibt Organisationen, die nur an hauptberuflich tätige Journalisten Presseausweise ausstellen. Im Hinblick auf die öffentlich-rechtliche Anerkennung dürfen nach den Landespressegesetzen keine Unterschiede gemacht werden. Letztendlich ist auch die Reputation derjenigen Organisation welche die Ausweise ausstellt, mit entscheidend über deren Akzeptanz. Der Presseausweis des DVPJ genießt seit vielen Jahren ein hohes Ansehen in der Branche.


06. Wie ist das mit der Presseberichterstattung in abgesperrten Bereichen?

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Ein Presseausweis erleichtert es den Einsatz- und Sicherheitskräften, das allgemeine Publikum von Pressevertretern zu unterscheiden (beispielsweise bei politischen oder sportlichen Veranstaltungen, Unglücksfällen oder Events) und vereinfacht Akkreditierungsanfragen (z. B. Pressekonferenzen, Landtag od. Parteitage). Bei Spontandemonstrationen, Katastrophen oder Unfällen sperren das Security-Personal, die Polizisten oder Einsatzkräfte (THW oder Feuerwehr) Bereiche aus Sicherheitsgründen ab. Ein reguläres Akkreditierungsprocedere ist nicht durchführbar, deswegen wird vor Ort entschieden, ob und inwiefern Pressevertreter Zutritt zu gesperrten Bereichen haben. Ein öffentliches Interesse an einer Presseberichterstattung ist meistens gegeben und die verantwortlichen Einsatzleiter sind angehalten, Vertreter der Presse grundsätzlich einzulassen, sofern dies nicht aus zwingenden Gründen verweigert werden muss. In diesen, oft auch unübersichtlichen, Situationen verhilft der Journalistenausweis sich als Journalist zu legitimieren.


07. Warum ist ein Presseausweis bei Firmen-Events oder Messen wichtig?

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Viele Firmen und  Messeveranstalter unterstützen Journalisten und Pressefotografen. So können  Journalisten an Pressekonferenzen teilnehmen oder bestimmte Pressebereiche online nutzen. Die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen erfordert auch die Einbindung der Medien. Journalisten kontaktieren die zuständigen Mitarbeiter oder von Firmen beauftragte Dritte direkt. Wird dann ein Presse- oder Redaktionsausweis vorgelegt, ist von Journalisten mit redaktionellem Background auszugehen. Die zuständigen Büros schätzen die Legitimation, die ein Presseausweis mit sich bringt und können deshalb Akkreditierungsanfragen schnell zu einer Entscheidung bringen. Recherchen oder zusätzliche Nachweise sind kaum erforderlich, doch Firmen prüfen auch , wer als Journalist tätig ist. Messen: Zum Nachweis einer journalistischen Tätigkeit werden Presseausweise akzeptiert. Es kann aber auch vorkommen, dass zusätzlich ein Redaktionsauftrag oder eine Redaktionsbestätigung vorgelegt werden muss. Können Sie auch privat mit dem Presseausweis Events und Messeveranstaltungen besuchen? Ganz klar: Nein! Die Verwendung des Presseausweises dient der Presseberichterstattung und nicht privaten Zwecken. Viele Veranstalter (auch Messen) prüfen stichprobenartig die akkreditierten Journalisten, um Missbrauch zu verhindern. Journalisten müssen dann Veröffentlichungsnachweise vorlegen. Wird dem nicht nachgekommen, gibt es einem Sperrvermerk.


08. Erleichtert ein Presseausweis die Arbeit im Ausland?

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Der DVPJ-Presseausweis International und das PKW-Presseschild sind in drei Sprachen abgefasst und somit auch im (außereuropäischen) Ausland einsetzbar. Auch wenn in anderen Ländern andere Pressegesetzte gelten, so ist zu beobachten, dass ein Presseausweis oft Türen öffnet und das Arbeiten als Journalist erheblich vereinfacht. Alternativ kann über den DVPJ ein Pressedokument ersten Ranges beantragt werden, der Internationale PressePass. Details und Informationen - Hier - Kurzum: Der Internationale DVPJ-Presseausweis ist nicht nur in Deutschland einsetzbar.


09. Gibt es einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden?

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Die Presse übt eine Kontrollfunktion als 4. Gewalt aus, darum stehen Pressevertretern besondere Rechte zu. Diese Rechte leiten sich ab aus Art. 5 des Grundgesetzes, den Landespressegesetzen und Durchführungsbestimmungen welche die Arbeit von Journalisten tangieren. Das Auskunftsrecht gegenüber Behörden ist eines dieser Rechte und es ist - im Gegensatz zum Informationsfreiheitsgesetz - kostenfrei. Das Recht aus Auskunft steht nach den geltenden Landespressegesetzen allen Journalsiten zu, ob mit oder ohne Presseausweis. Auskunft muss gewährt werden, wenn nicht wichtige Gründe dagegen sprechen (Datenschutz, Fragen der Sicherheit etc.). Damit ist für Journalisten der Weg frei für eine Beteiligung an Entscheidungsprozessen. Grundlage ist die erweiterte Akteneinsicht bei Bundesbehörden im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Das IFG steht für ein allgemeines Informationszugangsrecht bei öffentlichen Stellen des Bundes. Jeder Journalist kann danach Einsicht in Verwaltungsakten nehmen oder Kopien dieser Unterlagen beantragen. Eine persönliche Betroffenheit oder gar eine Antragsbegründung sind nicht erforderlich.


10. Ist der Presseausweis fälschungssicher?

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Die aufwändige Gestaltung und ein besonders, mehrschichtiges Druckverfahren machen eine Fälschung unmöglich. Der Presseausweis verfügt über eine einzigartige Guillochenstruktur mit einer individuellen Farbcharchierung (ähnlich den amtlichen Ausweisdokumenten wie Personalausweis oder Reisepass). Durch die wechselnde Ausweisoptik und der zusätzlichen Implementierung von Sicherheitsmerkmalen, wird das Nachahmen von Presseausweisen erschwert, wenn nicht gar verhindert. Das Sicherheitshologramm zerstört sich beiManipulation von selbst. Zudem ist der Ausweis unsichtbar laminiert und versiegelt. Sämtliche DVPJ-Pressedokumente sind registriert, die aktuelle Jahreszahl auf dem Ausweis zeigt dessen Gültigkeit an.


11. Haben Journalisten besondere Rechte oder Sonderrechte?

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Rechte von Journalisten ergeben sich aus den jeweiligen Landespressegesetzen, den Durchführungsverordnungen und aus ergänzenden presserechtlichen Bestimmungen. Schutzgesetze für für die Presse sind im Grundgesetz und in den jeweiligen Landespressegesetzen verankert. Besondere Erwähnung verdienen das Zeugnisverweigerungsrecht, der Auskunftsanspruch gegenüber den Behörden, Durchsuchungsverbote, Beschlagnahme-Verbote und insbesondere der Informantenschutz. Der Presseausweis dient dem Ausweisinhaber dafür, sich im Hinblick auf seine journalistische Berufsausübung zu legitimieren.

Aufgabe der Journalisten ist es, die Öffentlichkeit über Sachverhalte, Vorgänge oder Ereignisse zu informieren, welche von einer allgemeinen oder spezifischen Bedeutung sind (z. B. im Hinblick auf wirtschaftliche oder kulturelle Aspekte). Journalisten kommt eine wichtige Funktion in der Gesellschaft zu und darum benötigen Journalisten für Recherchen oder zur Informationsbeschaffung ein Ausweisdokument das den Inhaber als Journalisten ausweist.


12. Erhalten nur die hauptberuflich tätigen Journalisten einen Presseausweis?

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Keineswegs! Im Vergleich zu jenen Verbänden, welche nur Interessen hauptberuflich tätiger Journalisten vertreten, können beim DVPJ auch nebenberuflich tätige Journalisten den Presseausweis erhalten. Viele Teilzeitjournalisten sind Allrounder und belegen oft ein breiteres journalistisches Spektrum als hauptberufliche Journalisten mit einer fixen Ressortzuteilung. Beide arbeiten professionell, der Unterschied liegt lediglich in der Ausübung einer Teilzeittätigkeit. Eine qualifizierte journalistische Tätigkeit lässt sich nicht allein an einer hauptberuflichen Tätigkeit oder am Verdienst ablesen. Viele freischaffende Journalisten liefern erstklassige Arbeit, werden aber oft zu gering bzw. überhaupt, nicht bezahlt. Oder erhalten nie ein Anstellungsverhältnis. Qualität und Professionalität können, was häufig zu beobachten ist, selbstverständlich auch von Teilzeitjournalisten in hohem Maße erbracht werden. Als politisch, gewerkschaftlich, finanziell und publizistisch unabhängiger Verband, finden Sie im DVPJ einen Partner an Ihrer Seite, der insbesondere nebenberuflich tätige Journalisten unterstützt und fördert. Der DVJP-Presseausweis ist auch eine ideale Alternative für jene Medienschaffenden, die nebenberuflich oder ehrenamtlich tätig sind.




 Deutscher Verband der Pressejournaliste