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DVPJ Journalistenverband - Presseausweis auch für Teilzeit-Journalisten

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Als anerkannter Berufs- und Branchenverband, vertritt der DVPJ seit 2005 Teilzeitjournalisten und Medienschaffende. Haupt- und nebenberuflich tätige Reporter, Pressefotografen, Journalisten oder PR-Verantwortlichen fühlen sich beim DVPJ seit Jahren gut aufgehoben. Auch ehrenamtliche Pressesprecher, Blogger und Fachkräfte aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit finden im DVPJ einen Kompetenz-Partner. In der Mitgliedschaft enthalten sind, neben dem Presseausweis, noch viele wertvolle Verbandsleistungen. Die Wahrnehmung von Mitgliederinteressen umfasst auch das Wirken für eine freie Berufsausübung und Qualifizierung nebenberuflicher Journalisten.


Welche Leistungen erhalte ich mit der Mitgliedschaft?

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Der DVPJ ist legitimiert Presseausweise auszustellen und wurde vom Präsidenten des Bundestags in die Liste der im Bundestag registrierten Verbände aufgenommen. Eine Mitgliedschaft beim DVPJ bedeutet u.a.: Interessenvertretung, starke Netzwerke, unbürokratischer und kompetenter Service. Sie erhalten Unterstützung durch konkrete Tipps und Empfehlungen, um erfolgreich zu arbeiten. Das know how, um journalistischen Leistungen erfolgreich zu vermarkten oder Auftraggeber zu gewinnen, erhalten Sie von DVPJ. Sie sind berechtigt, auf Visitenkarten und Briefbogen die Bezeichnung 'Mitglied im 'Deutschen Verband der Pressejournalisten' zu führen.

Deutscher Verband der Pressejournalisten


DVPJ - Journalistenverband: Auch für nebenberufliche Journalisten

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Als politisch, gewerkschaftlich, finanziell und publizistisch unabhängiger Verband, finden Sie im DVPJ einen Partner an Ihrer Seite, der insbesondere nebenberuflich tätige Journalisten unterstützt und fördert. Der DVJP-Presseausweis ist eine ideale Alternative für Medienschaffende, die nebenberuflich oder ehrenamtlich tätig sind. Willkommen sind auch journalistisch nebenberuflich tätige Medienschaffende. Das Merkmal einer hauptberuflichen Journalistentätigkeit eignet sich aufgrund der Umbrüche in der Medienlandschaft nicht mehr dafür, um zu selektieren zwischen qualitativ guten und weniger guten Journalisten. Denn inwiefern Journalisten ihre Arbeitszeit überwiegend der Berufsausübung widmen ist nicht aussagekräftig. Es sagt weder etwas über die Effizienz, noch über die Effektivität der journalistischen Arbeit etwas aus. Deswegen müssen Antragsteller beim DVPJ nicht nachweisen, den überwiegenden Teil des Lebensunterhaltes aus einer journalistischen Tätigkeit heraus zu bestreiten. Diese Belege würden nur ein relatives Abbild des wirklichen Umfanges einer journalistischen Tätigkeit ergeben.


Werden auch Teilzeit-Journalisten anerkannt?

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Als Alleinstellungsmerkmal haben sich einige der Verbände das Kriterium Hauptberuflichkeit der Journalisten auf die Fahnen geschrieben. Doch dieses Kriterium geht an der Realität des organisierten Journalismus vorbei. Viele ehemals angestellte Journalisten und Reporter, deren Redaktionen aus Kostengründen geschlossen wurden, sind heute als Freelancer auf eigenes Risiko unterwegs. Eine hauptberufliche Tätigkeit können diese Journalisten dann oft nicht mehr nachweisen. Ist bei Ihnen eine journalistische Tätigkeit gegeben? Dann können Sie einen Presseausweis beantragen. Journalistische Tätigkeiten umfassen u.a. folgende Bereiche:

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• Messebesuche (Recherchen)
• Presse- oder Medien-Fotograf
• Eventreporter (z. B. Interviews)
• Verfassen von Weblogs (Blogger)
• Tätigkeit als Kameramann
• Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Verein)
• Drehbuchautor/in
• Recherchejournalist (Nebenjob)
• Ehrenamtliche Pressetätigkeit
• Erstellen von Reiseberichten
• Kino- oder Theater-Kritiker
• Reportagen und Dokumentationen
• Tätigkeit in Werbung oder PR
• Verfassen von Sprechbeiträgen (Internet-Radio)
• Sammeln/aufbereiten lokaler News
• Tätigkeit als freier Texter
• Mitarbeit in einer Online-Redaktion
• Fremdenverkehrs-Marketing
• Rezensionen für DVDs, CDs und Bücher
• Erstellen von Online-Contents
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Presseausweis nur für hauptberufliche Journalisten?

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Keineswegs! Im Vergleich zu jenen Verbänden, welche nur Interessen hauptberuflich tätiger Journalisten vertreten, können beim DVPJ auch nebenberuflich tätige Journalisten den Presseausweis erhalten. Viele Teilzeitjournalisten sind Allrounder und belegen oft ein breiteres journalistisches Spektrum als hauptberufliche Journalisten. Eine qualifizierte journalistische Tätigkeit lässt sich nicht allein an einer hauptberuflichen Tätigkeit oder am Verdienst ablesen. Viele freischaffende Journalisten liefern erstklassige Arbeit, werden aber oft zu gering entlohnt. Qualität und Professionalität können auch von Teilzeitjournalisten in hohem Maße erbracht werden.



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