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DVPJ Presseausweis beantragen

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Presseausweis beantragen: Kein Aufpreis. Keine Extra-Kosten. Im Rahmen der Mitgliedschaft ist der Presseausweis, neben vielen weiteren Leistungen, bereits im Beitrag enthalten. Im Vergleich zu einigen anderen Organisationen steht der DVPJ auch für nebenberufliche Journalisten offen. Freiberufliche Journalisten oder Teilzeit-Journalisten fühlen sich bei jenen Verbänden die vorwiegend hauptberufliche Journalisten vertreten, nicht immer ausreichend vertreten. Ist dann noch die Auftragslage schlecht, können sich viele Teilzeit-Journalisten die hohen Jahresbeiträge einfach nicht mehr leisten. Der DVPJ hingegen bietet ab 36 Euro Jahresbeitrag dauerhaft seine Serviceleistungen inkl. Presseausweis an.


Presseausweis Antrag: Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge auf einen Blick

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• Mitgliedschaft international......einmalige Aufnahmegebühr:
117,00 Euro  
       Beitrag pro Jahr:    36,00 Euro*
• Mitgliedschaft national............einmalige Aufnahmegebühr:
97,00 Euro  
       Beitrag pro Jahr:    36,00 Euro*
• Presseausweis, PKW-Presseschild und Zertifikat:
0,00 Euro  
   
• Express-Bearbeitung und Versand innerhalb von 72 Stunden nach Zahlung/Standard 10 bis 14 Tage:   27,00 Euro 
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Presseausweis: Jetzt anmelden!   Jetzt Presseausweis über DVPJ Verbandswebsite beantragen:  Zur Online Anmeldung  
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*36,00 Euro im Jahr der Anmeldung. Der Jahresbeitrag wird je nach Zeitpunkt der Anmeldung nur anteilig berechnet. Beispiel: Erfolgt die Anmeldung im August, werden nur die Monate August bis Dezember berechnet (18 Euro statt der regulären 36 Euro). Jahrebeitrag ab dem 2. Jahr der Mitgliedschaft: 40,00 Euro (umgerechnet 3,17 Euro im Monat).
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• Garantiert: Einfache, unbürokratische und transparente Abwicklung
• Garantiert: Kein Aufpreis für PKW-Presseschild, Urkunde etc.
• Garantiert: All-inclusive - viele zusätzliche Leistungen
• Garantiert: Autorisierte Mitgliedschaft und Presseausweis inklusive


Fakten-Check: Prüfen und vergleichen

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Bei welchem Berufsverband soll ich eine Mitgliedschaft beantragen? Journalisten, engagierte Quereinsteiger, Reporter und Pressefotografen beschäftigen sich früher oder später mit genau dieser Frage. Um Irritationen zu vermeiden, hier die wichtigsten Fakten: Verbandsmitgliedschaften und Presseausweise dienen als Nachweis für eine journalistischen Tätigkeit gegenüber Dritten. Die öffentlich-rechtliche Anerkennung von Presseausweisen ergibt sich auf Grundlage von Art. 5 Abs. 2 GG, wonach es amtliche oder staatliche Presseausweis nicht gibt.

Anerkannte Presseausweise werden, so ist es seit vielen Jahren branchenüblich, von Berufsverbänden oder Agenturen heraus gegeben und sind gültig für das jeweils aufgedruckte Kalenderjahr. Das Ausweisdokument wird jedes Jahr neu ausgestellt und verfällt aufgrund der angegebenen Jahreszahl automatisch zum Jahresende. (Verlängerung jederzeit möglich). Die DVPJ-Mitgliedschaft beinhaltet viele weitere Leistungen, u.a. ein autorisiertes Mitgliedszertifikat und das registrierte PKW-Presseschild.





 Deutscher Verband der Pressejournaliste