Die staatliche Ausstellung von Presseausweisen oder Journalistenausweisen ist wegen der Pressefreiheit (Art. 5 GG) und der damit verbundenen freien Presseberichterstattung nicht gewollt. Die Ausstellung von Presseausweisen erfolgt deshalb über Branchen- und Berufsverbände. Die
Legitimation des DVPJ zur Ausgabe von
Presseausweise erfolgte im Kontext einer Verifizierung der Verbandstätigkeit. Informationen:
Presseausweis und Deutsche Pressejournalisten
Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe und die Behörden sind aufgrund deutscher Landesgesetzen verpflichtet, Vertretern der Presse die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Der Presseausweis dient dem Ausweisinhaber bei der Wahrnehmung seines Auskunftsrechts.
Sofern es nicht aus zwingenden Gründen verweigert werden muss, legitimiert der Ausweis - auch wenn keine hauptberuflich journalistische Tätigkeit gegeben ist - sich zur Erleichterung seiner Berufsausübung innerhalb behördlicher Absperrungen oder bei Veranstaltungen zum Zwecke der Berufsausübung (Presseberichterstattung) aufzuhalten. Der Presseausweis erleichtert den Behörden die Überprüfung, wer als Vertreter der Medien tätig ist. Die Tätigkeit als Journalist kann neben- oder hauptberuflich oder auf Teilzeitbasis ausgeübt werden.
Aufgrund der journalistischen Berufsausübung können Journalisten bei Fragen an die Behörden besondere Auskunftsrechte einfordern, indem Sie einen Presseausweis vorlegen.